Für die Angestellten handelt es sich um die freiwillige Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber für die persönlichen Transportmittel zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit Elektrorollern und Fahrrädern bis zu 400 € pro Jahr (200 € im öffentlichen Sektor). Ab Januar 2021 wird diese auf 500 € pro Jahr erhöht. Diese Pauschale ist von der Einkommenssteuer befreit und kann mit der Beteiligung des Arbeitgebers an den öffentlichen Verkehrsmittelabonnements kombiniert werden.
Die Einführung der Nachhaltigen Mobilitäts-Pauschale erfolgt im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Um davon zu profitieren, muss Ihr Arbeitgeber entschieden haben, dieses System einzuführen.
Wenn die nachhaltige Mobilitäts-Pauschale verfügbar ist, müssen Sie lediglich die monatliche Rechnung des Welgo-Abonnements an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Um diese zu erstellen, füllen Sie einfach dieses Formular aus. Wir senden es Ihnen innerhalb von 3 Tagen zu.
Décret n° 2020-541 du 9 mai 2020 relatif au « forfait mobilités durables » - Légifrance